Feuerwehreglement - Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des Organisationsreglements (OgR) vom 7. Dezember 2007, den Beschluss über das folgende, teilrevidierte Reglement öffentlich bekannt:
Feuerwehrreglement
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 30. August 2023, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, beschlossen.
Fakultatives Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Referendumsfrist: 1. September bis 30. September 2023
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Krauchthal,
Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Öffentliche Auflage
Das obgenannte Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Krauchthal auf und kann hier heruntergeladen werden.
Inkraftsetzung
Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.