Friedhof Krauchthal
Friedhof Krauchthal - Aufhebung von Gräbern
In Anwendung von Artikel 25 bis 26 des Friedhofreglements Krauchthal vom 01.01.2003 (Teilrevision vom 01.07.2010) werden im Verlaufe der Monate August, September und Oktober 2024, folgende Reihen- und Urnengräber sowie ein Einzelgrab aufgehoben:
Grabfeld 17: Reihengräber der Bestattungsjahre 1990 bis 1993 (Nrn. 381-417)
Grabfeld 18: Urnengräber der Bestattungsjahre 1990 bis 1993 (Nrn. 11, 14, 15, 16)
Grabfeld 14: Einzel-/Kindergrab aus dem Bestattungsjahr 1962
Für die genannten Gräber ist die reglementarische Ruhedauer von 30 Jahren abgelaufen. Bei Reihengräbern (Familiengrab Doppel) gilt die gesetzliche Frist ab Bestattungsjahr des Erstverstorbenen.
Die Angehörigen oder Beauftragten, die für den Unterhalt aufkommen, werden gebeten, Grabschmuck und Grabstein bis spätestens 31. Juli 2024 zu entfernen. Für das Abräumen aller nach diesem Datum noch verbleibenden Grabmäler wird die von der Gemeinde beauftragte Firma und der Friedhofgärtner besorgt sein. Weitergehende Ansprüche der Hinterbliebenen sind ausgeschlossen.