Ersatzwahlen Tiefbau- und Umweltkommission
Wählbarkeit
Gemäss Artikel 36 Bst. b des Organisationsreglements (OgR) sind in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in der Einwohnergemeinde Krauchthal stimmberechtigten Personen wählbar. Gemäss Artikel 13 des Gemeindegesetztes des Kantons Bern (GG) sind dies Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Profil
Gestützt auf Artikel 73 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) macht der Gemeinderat mittels Veröffentlichung des Anforderungsprofils der jeweils zu bestellenden Kommissionen die Wahlen bekannt.
Als Grundvoraussetzung gilt
o das Interesse aktiv am Gemeindegeschehen mitzuwirken,
o das Bedürfnis und Anliegen das eigene Sach- und Fachwissen in den entsprechenden Behörden einzubringen,
o die Bereitschaft mit Respekt und Verantwortungsbewusstsein ein fortschrittliches, strategisches Handeln in der Funktion eines Mitglieds eines Gemeindeorgans zu unterstützen.
Die Tiefbau- und Umweltkommission ist nach Möglichkeit mit Personen (Mitgliedern) zu besetzen, welche auf Grund ihrer Ausbildung und/oder ihres beruflichen Werdegangs Erfahrungen für eine fach- und sachbezogene Entscheidfindung mitbringen. Die Zuständigkeiten der Tiefbau- und Umweltkommission sind im Anhang I OgR definiert. Anhand dieser ist ersichtlich, welche Berufssparte bzw. welches Profil von Nutzen sein könnte.
Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten.
Der Wahlvorschlag ist bis Freitag, 17. Februar 2023, der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal mit dem Vermerk ,,Kommissionswahlen" einzureichen.