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5. Mär. 2024, 12:04 Uhr

Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Mit der Gesetzesänderung wird der Heimatschein im Kanton Bern abgeschafft. Nach der Einführung des digitalen Umzugs eUmzugCH werden die Daten über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Auf die Ausstellung des Niederlassungsausweises, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, wird verzichtet.

Die Dienstleistung digitaler Umzug eUmzugCH bietet Krauchthal ab Herbst 2024 an. Somit entfällt die Pflicht der persönlichen Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung. Eine persönliche An-/Um-/Abmeldung ist jedoch nach wie vor möglich. Bis am 31.01.2026 müssen die Gemeinden im Kanton Bern diese Dienstleistung eUmzugCH anbieten.

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